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Perfekter Assistent für Arbeiten in der Höhe – Transportleiter

Die zuverlässige und leichte Aluminiumkonstruktion ist ideal für die tägliche Unterstützung bei Bau- und Renovierungsarbeiten. Die Transportleiter ermöglicht eine effiziente, sichere und professionelle Durchführung aller Arbeiten in der Höhe. Ihr wesentlicher Vorteil ist die einfache Montage und Demontage, während die kompakte Form im zusammengeklappten Zustand einen leichten Transport und eine einfache Lagerung gewährleistet.

Mit nur 90 Kilogramm Gesamtgewicht der Bauteile ist die Transportleiter eine äußerst praktische und vielseitige Lösung. Neben Platzersparnis und einfacher Bewegung zwischen verschiedenen Standorten beschleunigt der integrierte Aufzug die Arbeit erheblich und optimiert die Ausführungszeit.

Wählen Sie ein zuverlässiges Werkzeug, das Ihnen sicheres und effizientes Arbeiten in der Höhe ermöglicht – die Transportleiter, angepasst an die Bedürfnisse moderner Profis.

  • Leichte Aluminiumkonstruktion, ideal für den täglichen Einsatz bei Bau- und Renovierungsarbeiten
  • Einfach zu montieren und zu demontieren; kompakte Form für leichten Transport und Lagerung
  • Gesamtgewicht der Komponenten beträgt 90 kg
  • Hubgeschwindigkeit von bis zu 8 Metern pro Minute
  • Spannung: 230V
  • Tragkraft von bis zu 125 Kilogramm
  • Großer Transportwagen STANDARD oder PV MODULES, zusätzlich mit wasserfestem, rutschfestem Sperrholz abgedeckt
  • Möglichkeit zum Abbau der Seitenabdeckungen des Standardwagens für den Transport verschiedener Materialien
  • Die Transportleiter verfügt über eine CE-Erklärung, alle erforderlichen Zulassungen und erfüllt Sicherheits- und Gesundheitsstandards
  • Bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern viele Jahre sichere und komfortable Arbeit
  • Geeignet für Gebäude mit einer Traufhöhe bis zu 6,5 m
  • Ermöglicht Arbeiten bis zu einer Höhe von 12,5 m (auf dem Dach)

Komplettset-Komponenten

  • Leiterrahmen 1,85 m (mit Stabilisator) – 1 Stück
  • Leiterrahmen 1,85 m (mit Antrieb) – 1 Stück
  • Leiterrahmen 1,85 m – 3 Stück
  • Leiterrahmen 1,06 m – 2 Stück
  • Klapprahmen 1,20 m – 1 Stück
  • Transportwagen – 1 Stück
  • Teleskopstütze 1,80 m – 1 Stück
  • Teleskopstütze 3,20 m – 1 Stück

 

Garantiebedingungen

Freiwillige Garantie:

Bei Produkten, für die keine gesetzlich vorgeschriebene Garantie besteht, handelt es sich um freiwillige Garantie . Die Firma IKI-PRO doo (nachfolgend „Importeur“ genannt) verpflichtet sich freiwillig zur Beseitigung von Mängeln ausschließlich unter den in den jeweiligen Garantiebedingungen festgelegten Bedingungen und übernimmt keinerlei Verpflichtungen, die eine gesetzlich zwingende Garantie betreffen.

Die Garantiezeit beginnt mit dem Verkaufsdatum des Produkts und beträgt 12 (zwölf) Monate, sofern für ein bestimmtes Produkt nichts anderes angegeben ist.

Der Importeur garantiert dem Käufer die einwandfreie Funktion während der Garantiezeit von 12 (zwölf) Monaten ab Verkaufsdatum des Produktes, es sei denn, für das Produkt ist gesetzlich eine längere Garantiezeit vorgeschrieben.

Zur Inanspruchnahme der Garantie muss der Käufer die Rechnung und die Garantiekarte zur Produktidentifikation vorlegen.

Bei Eingriffen in das Produkt ohne die Zustimmung des Importeurs erlischt die Garantie. Ausgenommen hiervon sind die in der Gebrauchsanweisung aufgeführten Vorgehensweisen, sofern diese gemäß der Anleitung durchgeführt werden.

Die Gewährleistung gilt nur bei sachgemäßem und zulässigem Gebrauch des Produktes.

Die Garantie gilt nur in der Republik Slowenien. Für Käufer außerhalb der Republik Slowenien kann die Garantie ausschließlich am Sitz des Importeurs in der Republik Slowenien geltend gemacht werden, wobei der Käufer die Kosten für die Lieferung und etwaige Zollformalitäten trägt. Der Importeur bietet weder Service noch Produktabholung außerhalb der Republik Slowenien an. Sämtliche Lieferkosten zum Service-Center gehen zu Lasten des Käufers.

Die Garantie gilt nicht für:

  • Fehler, die auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind (z. B. Vorgehensweisen, die in der Gebrauchsanweisung nicht angegeben sind).
  • Mängel, die durch von nicht autorisierten Personen durchgeführte Reparaturen, Änderungen, unsachgemäße Reinigung usw. entstehen.
  • Schäden durch Feuer, Erdbeben, Überschwemmung, Blitzschlag, andere Naturkatastrophen oder Umweltverschmutzung.
  • Mängel, die durch nachlässige oder unsachgemäße Lagerung (hohe Temperatur, Feuchtigkeit) oder mangelnde Wartung entstehen.
  • Mängel, die durch Abnutzung oder Verschleiß entstehen.
  • Defekte, die durch das Eindringen von Fremdkörpern in wichtige Produktteile entstehen.
  • Fälle, in denen sich das Kaufdatum, der Name des Käufers, der Name des Importeurs oder die Seriennummer auf der Garantiekarte geändert haben.
  • Unsachgemäßer Transport durch den Käufer (z.B. Beschädigung der Ware nach Erhalt, Einfluss von Feuchtigkeit, Kondenswasser , Regen, Schnee, Hagel oder unsachgemäße Behandlung der Ware).

Garantieanspruch:

Die Garantie bezieht sich auf die kostenlose Lieferung oder den Austausch von Ersatzteilen am Standort von IKI-PRO doo, sofern der Defekt innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist.

Die Lieferung und Abholung der Ware am Firmensitz obliegt dem Käufer auf eigene Kosten und Verantwortung. Der Importeur übernimmt im Rahmen der Garantie keine Garantie für die Abholung oder Lieferung des Produktes.

Die Garantie deckt keine Kosten oder finanziellen Verluste ab, die dem Käufer aufgrund von Produktfehlern oder Fehlfunktionen entstehen.

Die Garantiehaftung des Importeurs beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Ersatz des Produktes, wenn eine Reparatur aus irgendeinem Grund, einschließlich der Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen, nicht möglich ist. Die Wahl der Option liegt beim Importeur. Rückerstattungen sind nicht möglich. Für sonstige Schäden, die dem Käufer durch einen Produktfehler entstehen, haftet der Importeur nicht.

Sofern zwischen dem Importeur und dem Käufer eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann der Importeur Ersatzteile an den Käufer senden, der den Austausch auf eigenes Risiko durchführt. Für die Folgen eines unsachgemäßen Einbaus von Ersatzteilen haftet der Importeur nicht.

Kann das Produkt nicht , die in keinem Fall länger als 4 (vier) Monate dauert, repariert werden, kann der Importeur dem Käufer ein Ersatzprodukt liefern, wobei die Garantie nicht von vorne beginnt, sondern bis zum Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit fortgesetzt wird, oder den Kaufpreis zurückerstatten, wobei der Importeur über die angemessenste Lösung entscheidet.

Ausnahmen und Geltung der Garantiebedingungen:

Diese Garantiebedingungen gelten für sämtliche vom Importeur verkauften Produkte, außer in Fällen, in denen auf der Website unter der Registerkarte „Garantiebedingungen“ für ein einzelnes Produkt etwas anderes angegeben ist oder das Produkt aufgrund seiner Beschaffenheit über keine Registerkarte „Garantiebedingungen“ verfügt. Sofern für das Produkt keine Garantie gilt oder beim Produkt andere Garantiebedingungen veröffentlicht sind (z.B. „B2B-Garantiebedingungen“ oder „Herstellergarantie“), gelten die in der Registerkarte beim einzelnen Produkt angegebenen Bedingungen.

Für Produkte, für die das Gesetz eine zwingende Gewährleistung vorsieht, gelten Mindestgewährleistungsfristen und -bedingungen gemäß den geltenden Bestimmungen. In diesen Fällen gelten die betreffenden Garantiebedingungen nur insoweit, als ihnen gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.

Herstellergarantie:

Für Produkte, für die der Hersteller eine Garantie übernimmt, erfolgen die Garantieleistungen ausschließlich zu den vom Hersteller genannten Bedingungen. Das Unternehmen IKI-PRO doo übernimmt keine Verantwortung für die Erfüllung der Garantieverpflichtungen des Herstellers. In einem solchen Fall befindet sich auf jedem Produkt eine Registerkarte mit der Aufschrift „Herstellergarantie“.

Eventuelle Garantieansprüche regelt der Käufer direkt mit dem Hersteller. Kommt der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nach, übernimmt der Importeur keinerlei Haftung für eventuell dadurch entstehende Schäden oder Mehrkosten des Käufers.

Ein sachlicher Irrtum im B2B-Einkauf:

Für Kunden, die als Unternehmer (B2B) einkaufen, beträgt die Frist zur Geltendmachung von Sachmängeln 7 Tage ab Erhalt der Ware . Nach Ablauf dieser Frist können sachliche Irrtümer nicht mehr geltend gemacht werden. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware zu melden . Unterlässt der Käufer dies, gilt die Ware als von ihm als mangelfrei akzeptiert und eine spätere Reklamation ist nicht mehr möglich.

Haftungsausschluss für B2B:

Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Importeur nicht für direkte, indirekte, Folge- oder immaterielle Schäden, einschließlich entgangenem Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Datenverlust oder anderen wirtschaftlichen Verlusten, die aus der Verwendung oder Nichtverwendung des Produkts entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, außer im Falle von vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit, für die die Haftungsbeschränkung keine Anwendung findet.

Zusätzliche Erklärung:

Diese Allgemeinen Garantiebedingungen gelten für alle Produkte, sofern nicht bei dem einzelnen Produkt im Reiter „Garantiebedingungen“ etwas anderes vermerkt ist (z.B. „B2B Garantiebedingungen“ oder „Herstellergarantie“). Der Käufer ist verpflichtet, vor dem Kauf die bei jedem Produkt angegebenen Garantiebedingungen zu prüfen und spätestens mit dem Kauf des Produktes deren Geltung ausdrücklich zuzustimmen und zu bestätigen.

Die angegebenen Garantiebedingungen sind eine Übersetzung der ursprünglichen, in slowenischer Sprache veröffentlichten Garantiebedingungen. Wir behalten uns das Auftreten von Übersetzungsfehlern vor. In diesem Fall gelten im Übrigen die ursprünglichen Garantiebedingungen.

Streitbeilegung (B2B):

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Garantiebedingungen ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Importeurs in der Republik Slowenien zuständig. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Slowenien unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

 

 

 

 

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